Fällung

Baumfällungen

1. Obstbäume, Nadelbäume mit Ausnahme der Schwarzkiefer und Bäume unter 80 cm Stammumfang auf 130 cm Höhe gemessen dürfen in Berlin ohne Fällgenehmigung gefällt werden.

2. Es gilt aber den Vogelschutz zwischen 01.03. und 01.10. zu beachten.

3. Nistplätze dürfen nicht gestört werden. 

4. In dieser Zeit dürfen Bäume nur mit einer Ausnahmegenehmigung 
    bzw. bei Gefahr im Verzug gefällt werden. 

5. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter ihres NGA.


Bitte holen Sie sich die Fällgenehmigungen und Ihren Kostenvoranschlag am Besten innerhalb der Vogelschutzperiode ein !

In dieser Zeit hat Ihr Baumpfleger und der Sachbearbeiter Ihres NGAs Zeit für Sie, während in den Wintermonaten in der Regel enormer Termindruck herrscht.

Sturmschaden

Genehmigungsfreie Baumarbeiten

Kronenpflegearbeiten, Totholzbeseitigung, Fassadenfreischnitte, Wiederherstellung des Lichtraumprofils über Gehwegen, Radwegen und Strassen, Obstbaumschnitt, Erziehung von Jungbäumen, Einbau von Kronensicherungssystemen und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nach Ast- oder Sturmbruch sind in aller Regel genehmigungsfrei, sofern nicht im Starkastbereich geschnitten werden soll.


Dies gilt gleichermassen für Berlin und Brandenburg.