Unsere Arbeit

Warum Baumpflege

der menschliche Wunsch

Bäume brauchen den Menschen nicht - und sie brauchen auch keine baumpflegerischen Maßnahmen. So entspringt das Pflegebedürfnis also dem menschlichen Wunsch, die Bäume, mit denen er sich sein urbanes Lebensumfeld teilt, sicher und formschön zu gestalten. Die sinnvolle Vermittlung von menschlichem Pflegebedürfnis und natürlichen Wachstumsbedingungen werden im Naturschutzgesetz und den jeweiligen Baumschutzverordnungen einer Stadt oder Gemeinde geregelt.

das Naturschutzgesetz

Das Naturschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und damit in allen Bundesländern gleich. Die Baumschutzverordnung kann von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Baumpflegemaßnahmen müssen sich nach diesen beiden Gesetzes - bzw. Verordnungsgrundlagen richten. genehmigungspflichtige Pflegemaßnahmen und Fällungen werden daher auch vom Natur- und Grünflächenamt beschieden. Der Baumpfleger berät den Kunden auf diesen Grundlagen und versucht die sinnvollsten Lösungswege zwischen Kundenwunsch und Wachstumsnotwendigkeiten des Baumes zu finden. Bei der praktischen Umsetzung baumpflegerischer Maßnahmen hilft die ZTV (die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen) Baumpflege, in der einerseits die Pflegebegriffe definiert sind als auch ihre Anwendungsweise beschrieben ist. Für Berlin gilt neben dem Naturschutzgesetz die Baumschutzverordnung vom 01.04.2004 inklusive ihrer jeweiligen Änderungen und Aktualisierungen. Diese kann man zum Beispiel im Internet aufrufen, sowie auch die Telefonnummern des zuständigen Naturschutz- und Grünflächenamts ( NGA ) ihres Bezirks als Organe ihres Bezirksamts. Das NGA muss bei genehmigungspflichtigen Baumarbeiten eingeschaltet werden: dies betrifft in Berlin vor allem Fällungen von Laubbäumen und Schwarzkiefern über 80 cm Umfang und Schnitte im Starkastbereich. Totholzentfernung, Kronenpflegemaßnahmen und - sicherungen sind davon in der Regel nicht betroffen. In Brandenburg empfieht sich der direkte Kontakt zu ihrer Stadtverwaltung.